Allgemeine Geschäftsbedingungen PrivatkundInnen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erteilung von Sprachunterricht gegenüber PrivatkundInnen.
1. Geltung
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erteilung von Einzel-, Duo- oder Gruppen-Sprachunterricht sowie Tagesklassen gegenüber PrivatkundInnen (im Folgenden: „KundIn“). Sie gelten auch für künftige Aufträge.
2. Zustandekommen des Unterrichtsvertrages
Die Unterrichtsbuchung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, postalisch oder per E-Mail erfolgen. Jede Anmeldung ist verbindlich.
3. Unterrichtserteilung
Der Unterricht wird nach der inlingua Methode erteilt. Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten inklusive einer Aktivpause. Es wird in der Regel inlingua Lernmaterial verwendet.
Der Unterricht wird zu den vereinbarten Zeitpunkten gehalten. Verschiebungen sind möglich nach Maßgabe der Vertragsziffer 5. Der Unterricht findet ganzjährig auch während der staatlichen Schulferien statt. Nur während der Weihnachtsferien finden keine offenen Gruppenkurse statt, jedoch nach Absprache Einzeltrainings.
Kann die KundIn am Unterricht in einer offenen Gruppe nicht teilnehmen, besteht kein Anspruch auf Nachholung des Unterrichts. Kann eine KundIn längerfristig nicht teilnehmen, sollte von ihm erwogen werden, ob er oder sie eine Person benennen kann, die an seiner oder ihrer Stelle teilnimmt (s. Ziffer 8).
Ersatz für versäumte Stunden wird nicht gewährt. Dies betrifft gilt auch für Krankheit und sonstige Behinderungen, die nicht in die Sphäre der Schule fallen.
Der Unterricht durch bestimmte TrainerInnnen ist nicht geschuldet. Die Nennung von TrainerInnen, z.B. in Programmen oder der Vereinbarung, ist daher lediglich unverbindlich. Wir sind zur Auswechselung von TrainerInnen berechtigt.
4. Vertragspflichten der Kundin oder des Kunden
Die Kosten des Sprachtrainings sind bis spätestens 3 Wochen vor Kursbeginn zu entrichten. Sollte der Kurs weniger als 3 Wochen vor Kursbeginn gebucht werden, so ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Die inlingua Sprachschule Linz ist von der Mehrwertsteuer befreit. Die Bezahlung hat via Banküberweisung oder in bar zu erfolgen. Alle Bankspesen sind von der KursteilnehmerIn zu tragen.
Jede Änderung der persönlichen Daten, insbesondere der Anschrift und Kontaktdaten, ist unverzüglich mitzuteilen. Die KundIn ist damit einverstanden, dass ihre oder seine Daten unter Berücksichtigung des Datenschutzgesetzes zur alleinigen Nutzung durch inlingua elektronisch gespeichert werden.
Pünktliches Erscheinen, die häusliche Nacharbeit des Stoffes sowie regelmäßige und aktive Teilnahme am Unterricht sind wesentliche Voraussetzungen für einen effizienten Unterricht.
Die KundIn verpflichtet sich, keinen unserer TrainerInnen direkt und unter unserer Umgehung zu beschäftigen. Diese Pflicht gilt für einen Zeitraum bis 1 Jahr nach Abschluss der letzten Trainingsmaßnahme. Wird gegen diese Pflicht verstoßen, führt dies zu einem Schadensersatzanspruch gegenüber der KundIn.
5. Terminfestlegungen und Terminverschiebungen im Einzeltraining
Die TeilnehmerIn legt den Stundenplan im Einvernehmen mit dem Sekretariat fest. Absagen oder Verschiebungen können nur bis 16.00 Uhr des Vortages (für Montag spätestens Freitag um 15.00 Uhr) berücksichtigt werden, andernfalls müssen diese vereinbarten Stunden verrechnet werden.
Vereinbarte Unterrichtszeiten, die nach diesem Zeitpunkt abgesagt oder ohne Absage nicht in Anspruch genommen werden, werden ohne Ausnahme berechnet.
6. Gruppenunterricht und Kursgarantie
Die TeilnehmerInnenzahl eines Gruppenkurses besteht aus drei bis maximal 8 Personen.
Sollte zum geplanten Kursbeginn nicht die mindestens erforderliche Zahl von Anmeldungen vorliegen, so behalten wir uns das Recht vor, den geplanten Kurstermin um maximal zwei Wochen zu verschieben, ohne dass sich daraus ein Rücktrittsrecht der angemeldeten TeilnehmerInnen ableiten lässt. Wird die MindestteilnehmerInnenzahl nach der Verschiebung dann am ersten Kurstag immer noch nicht erreicht, kann mit Zustimmung der TeilnehmerInnen der Kurs dennoch durchgeführt werden.
Die Anpassung der Unterrichtseinheiten funktioniert wie folgt:
bei 2 TeilnehmerInnen werden 2/3 der gebuchten Unterrichtseinheiten abgehalten
bei 1 TeilnehmerIn wird 1/2 der gebuchten Unterrichtseinheiten abgehalten
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die TeilnehmerInnenzahl auch nachdem ein Kurs begonnen hat, variieren kann. Somit kann sich die Anzahl an TeilnehmerInnen erweitern, wenn es Nachmeldungen gibt oder auch reduzieren, wenn eine TeilnehmerIn weniger Unterrichteinheiten gebucht hat als der Rest der Gruppe und somit früher aussteigt. In all diesen Fällen greift die Anpassung der Unterrichtseinheiten wie oben beschrieben.
Der Kurspreis bleibt gleich.
Die GruppenkursteilnehmerIn ist jedenfalls – selbst im Falle eines vorzeitigen Austritts und unabhängig von ihrer oder seiner Kursteilnahme – verpflichtet, die vereinbarte Kursgebühr für die Dauer des Kurses zu bezahlen. Weder können von der KursteilnehmerIn Gruppenstunden abgesagt noch versäumte Unterrichtsstunden ersetzt werden. Mindestalter für allgemeine Gruppenkurse: 16 Jahre
7. Gültigkeit von Einzelunterricht und flexiblen Kursen (Einzeltraining, Premium Training, Business Flex, Virtual Classroom)
Das gebuchte Kontingent an Unterrichtseinheiten kann binnen 1 Jahr ab Rechnungsdatum in Anspruch genommen werden. Nach diesem Zeitraum verfallen die Unterrichtseinheiten.
8. Ersatzbenennung einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers
Falls die KundIn nicht mehr am Unterricht teilnehmen kann oder will, ist sie oder er berechtigt, eine ErsatzteilnehmerIn zu benennen, die oder der an ihrer oder seiner Stelle in den Vertrag tritt. Wir sind nur berechtigt, die ErsatzteilnehmerIn aus berechtigten Gründen abzulehnen, etwa bei zweifelhafter Zahlungsfähigkeit oder nicht ausreichenden Vorkenntnissen im Falle von Gruppenunterricht. Wird aufgrund einer solchen Auswechslung ein zusätzlicher Satz an Lernmaterial benötigt, ist dieser gesondert zu bezahlen.
9. Technische Voraussetzungen für die Teilnahme an virtuellen Trainingsformen
Die KundIn ist für die Schaffung und das Bestehen der technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an virtuellen Trainingsformen auf eigene Kosten sowohl hinsichtlich Hard- als auch Software sowie sonstigem technischen Equipment selbst verantwortlich. inlingua trifft ausschließlich eine zeitgerechte Informationspflicht für die technischen Voraussetzungen. Unterrichtseinheiten, die aus auf Seiten des Kunden zu vertretenden technischen Mängeln nicht konsumiert werden können, sind jedenfalls zu bezahlen.
10. Urheber- und Nutzungsrechte
Unterrichtsmaterialien sind unser geistiges Eigentum, bzw. das des Erstellers. Die Lernmaterialien oder Teile daraus dürfen ohne schriftliche Einwilligung von uns nicht übersetzt oder vervielfältigt oder zu anderen Zwecken als zur Unterrichtung der Teilnehmerinnen oder der Teilnehmer verwendet werden.
11. Haftung auf Schadensersatz
Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Die Kundin oder der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Falle ist unsere Haftung auf die Höhe der Deckungssumme unserer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungort ist Linz; es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Für Rechtsstreitigkeiten vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes in Linz. Ist die Kundin oder der Kunde Verbraucherin oder Verbraucher im Sinne des KSchG und hat diese oder dieser ihren oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder ist diese oder dieser im Inland beschäftigt, gilt die Zuständigkeit jenes Gerichtes als begründet, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung der Kundin oder des Kunden liegt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Firmenkunden
1. Geltung
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erteilung von Einzel- oder Gruppenunterricht gegenüber Firmenkunde (im Folgenden: „Kunde“). Sie gelten auch für künftige Aufträge.
2. Zustandekommen des Unterrichtsvertrages
Die Unterrichtsbuchung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, postalisch oder per E-Mail erfolgen.
Der Vertrag kommt zwischen uns und der KundIn zustande. Eine direkte vertragliche Beziehung zum einzelnen, vom Kunden zu benennende TeilnehmerIn besteht nicht, sofern nicht Kunde und Teilnehmerin oder Teilnehmer identisch sind.
3. Unterrichtserteilung
Der Unterricht wird nach der inlingua Methode erteilt. Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten und inkludiert eine Aktivpause. Es wird in der Regel inlingua Lernmaterial verwendet.
Der Unterricht wird zu den vereinbarten Zeitpunkten gehalten. Verschiebungen sind möglich nach Maßgabe der Vertragsziffer 5. Der Unterricht findet ganzjährig auch während der staatlichen Schulferien statt.
Kann eine TeilnehmerIn von Gruppenkursen am Unterricht nicht teilnehmen, besteht kein Anspruch auf Nachholung des Unterrichts. Kann eine TeilnehmerIn längerfristig nicht teilnehmen, sollte vom Kunden erwogen werden, ob die Teilnehmerin oder der Teilnehmer nach Ziffer 8 ausgewechselt werden soll.
Der Unterricht durch bestimmte TrainerInnen ist nicht geschuldet. Die Nennung von TrainerInnen, z.B. in Programmen oder der Vereinbarung, ist daher lediglich unverbindlich. Wir sind zur Auswechselung von TrainerInnen berechtigt.
4. Vertragspflichten des Kunden
Kursgebühr und der Preis für das Lernmaterial sind zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen. Besteht diesbezüglich keine besondere Vereinbarung, sind Kursgebühr und der Preis für das Lernmaterial sofort fällig.
Die Zahlung hat ohne Abzüge innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungslegung, spätestens jedoch zum Zeitpunkt des Kursbeginns zu erfolgen. Skonto wird nicht gewährt. Bei Zahlungsverzug erfolgt die Berechnung von Verzugszinsen auf Grundlage der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen.
Jede Änderung wesentlicher Daten, insbesondere der Kunden- oder Rechnungsanschrift und Kontaktdaten unserer Ansprechpartnerinnen oder -partner, ist unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten unter Berücksichtigung des Datenschutzgesetzes zur alleinigen Nutzung durch inlingua elektronisch gespeichert werden.
Der Kunde verpflichtet sich, keinen unserer TrainerInnen direkt und unter unserer Umgehung zu beschäftigen. Diese Pflicht gilt für einen Zeitraum bis 1 Jahr nach Abschluss der letzten Trainingsmaßnahme.
5. Terminfestlegungen, Terminverschiebungen & Nichtwahrnahme von Unterricht
Der Kunde kann in besonders begründeten Einzelfällen, die mit ihm vereinbarten Unterrichtszeiten bis 16:00 Uhr des vorhergehenden Arbeitstages absagen (Samstag gilt nicht als Arbeitstag).
Bei rechtzeitiger Absage wird ein Ersatztermin in Absprache mit dem Kunden bestimmt. Vereinbarte Unterrichtszeiten, die nach diesem Zeitpunkt abgesagt oder ohne Absage nicht in Anspruch genommen werden, werden ohne Ausnahme berechnet. Dies gilt auch im Krankheitsfall.
Sämtliche Vereinbarungen im Zusammenhang mit Terminabsprachen, -verschiebungen oder -absagen können entweder persönlich mit den betroffenen TrainerInnen erfolgen oder mit der Verwaltung bzw. der Kundenbetreuung von inlingua.
6.Gültigkeit von Einzelunterricht und flexiblen Kursen (Einzeltraining, Premium Training, Business Flex, Virtual Classroom, Firmentrainings)
Das gebuchte Kontingent an Unterrichtseinheiten kann binnen 1 Jahr ab Rechnungsdatum in Anspruch genommen werden. Nach diesem Zeitraum verfallen die Unterrichtseinheiten.
7. Technische Voraussetzungen für die Teilnahme an virtuellen Trainingsformen
Der Kunde ist für die Schaffung und das Bestehen der technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an virtuellen Trainingsformen auf eigene Kosten sowohl hinsichtlich Hard- als auch Software sowie sonstigem technischen Equipment selbst verantwortlich. inlingua trifft ausschließlich eine zeitgerechte Informationspflicht für die technischen Voraussetzungen. Unterrichtseinheiten, die aus auf Seiten des Kunden zu vertretenden technischen Mängeln nicht konsumiert werden können, sind jedenfalls zu bezahlen.
8.Kündigung
Der Vertrag wird auf eine Anzahl an Unterrichtseinheiten geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist daher ausgeschlossen. Ein etwaiges Recht zur außerordentlichen Kündigung aus sonstigen Gründen bleibt unberührt.
9.Urheber- und Nutzungsrechte
Unterrichtsmaterialien sind unser geistiges Eigentum, bzw. das des Erstellers. Die Lernmaterialien oder Teile daraus dürfen ohne schriftliche Einwilligung von uns nicht übersetzt oder vervielfältigt oder zu anderen Zwecken als zur Unterrichtung der TeilnehmerInnen verwendet werden.
10.Haftung auf Schadenersatz
Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Falle ist unsere Haftung auf die Höhe der Deckungssumme unserer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
11.Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist an unserem Sitz.
Stand: Jänner 2023